© shutterstock by yuttana Contributor Studio
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ihr Spezialist für Mietrecht
Corona-Krise
In der Corona-Krise soll Mietern wegen Mietschulden nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.
Wir informieren Sie, sobald die Gesetze verabschiedet wurden.
Setzen Sie Ihre Ansprüche im Mietrecht durch!
Im Bereich des Mietrechts vertritt Herr Volker Kühnel als Fachanwalt für Mietrecht Unternehmer und Privatleute, die eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Mietforderungen, Kündigungen, Mängeln an der Mietsache oder vertraglichen Fragestellungen suchen. Neben den Besonderheiten bei der Vermietung von Gewerberäumen erfolgt auch eine Beratung im Bereich des Wohnungsmietrechts.
Typische Problemstellungen sind Mietzinsansprüche, Kündigungen, Gewerberaummietverträge, Mieterhöhungen und Mietminderungen.
Eine professionelle Rechtsberatung ist erforderlich, um ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und die eigenen Interessen zu wahren. Oft ist eine Beratung bereits im Vorfeld der Vertragsgestaltung sinnvoll, um keine Fehler bei der Verwendung von Vertragsklauseln und rechtswirksamen Formulierungen zu machen.
Durch die Spezialisierung in den Gebieten Mietrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht sind wir auch in den Fällen mit anwaltlichem Rat zur Stelle, in welchen die Grenzen des Mietrechts überschritten werden.
Ihr Spezialist für Wohnungseigentumsrecht
Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Kühnel alle Privatpersonen, Hausverwaltungen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften, die juristische Probleme haben, welche die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, der Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen.
Zudem ist er Fachanwalt der angrenzenden Rechtsgebiete des Baurechts, Architektenrechts und Mietrechts – und deckt durch seine langjährige Erfahrung somit das gesamte Spektrum der Rechtsberatung im Bereich Wohnungseigentum, Bau und Immobilien ab.
Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Kühnel Sie in allen Fällen, in denen die rechtliche Gültigkeit von Beschlüssen überprüft, durchgesetzt oder angefochten werden soll. In der Praxis ergeben sich oft folgende Themen:
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mieter sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
- Anfechtungsklagen
- Sondernutzungsrecht, Dauerwohnrecht
- Teilungen und Veräußerung
- Besondere Aufwendungen
- Vermietung, Zwangsversteigerung und Sonderfälle
Aber auch bei der Klärung von Zuständigkeiten, z.B. des Verwaltungsbeirats, den Grundbuchvorschriften oder der Hilfestellung zu den Themen Wirtschaftsplan und Rechnungslegung und den daraus entstehenden rechtlichen Konsequenzen steht Herr Rechtsanwalt Kühnel! Ihnen zur Seite.