Frau Rechtsanwältin Engels ist seit vielen Jahren als Fachanwältin für Familienrecht tätig.
Besonders im Familienrecht ist es aufgrund der Vielzahl der vorhandenen Vorschriften und Zusammenhänge notwendig, sich zu spezialisieren. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Familienrecht zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Familienrecht.
In dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Familienrecht zur Seite und finden mit Ihnen zusammen Möglichkeiten, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen.
Wenn keine Anträge hinsichtlich der Übertragung des Sorgerechts gestellt werden, verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Bei einer Trennung spielt der zu zahlende Unterhalt eine zentrale Rolle. Es muss sichergestellt werden, dass die Beteiligten finanziell versorgt werden.
Wir betreuen Sie in den Bereichen:
Umgangsrecht:
Aus Sicht des Kindes ist es besonders wichtig, wie der Umgang mit beiden Eltern geregelt wird. Auch Kontakte zu Geschwistern, Großeltern und anderen im bisherigen Leben des Kindes wichtigen Personen sind von großer Bedeutung. Der wichtigste Vorsatz sich trennender Eltern sollte sein, bei allen Entscheidungen das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. In manchen Situationen ist ein Umgang mit dem anderen Elternteil nicht möglich. Ein Ausschluss des Umgangsrechts kommt sodann in Betracht, wenn Umgangskontakte das Kindeswohl gefährden. In diesen Fällen muss zum Schutze der Kinder umgehend gehandelt werden.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Wie ist das mit dem Unterhalt nach der Ehe oder dem Ausgleich von Vermögenswerten? Was ist mit dem Rentenausgleich? Wir begleiten Sie durch sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, die sich im Zusammenhang mit der Scheidung ergeben.
Ein Scheidungsantrag kann nach Ablauf eines Trennungsjahres eingereicht werden, wobei eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung mitgerechnet werden kann. Bei einer kürzeren Trennungszeit kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Im Normalfall dauert eine Scheidung zwischen drei und zwölf Monaten. Faktoren, die die Dauer beeinflussen, sind einerseits nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen zum Rentenausgleich (Versorgungsausgleich), andererseits aber auch die Auslastung der Familiengerichte.
Die Kosten der Scheidung unterteilen sich in Gerichts- und Anwaltskosten. Die Anwaltskosten sind gesetzlich nach RVG festgelegt d. h., hier werden Mindestgebühren berechnet, die auch von uns in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe erhalten, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten.
Vor einer Beauftragung erhalten Sie natürlich eine Kostenschätzung, die sämtliche möglichen Kosten beinhaltet.
geboren 1969, verheiratet, zwei Kinder
Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main
Referendariat am Landgericht Darmstadt
seit 2002 Rechtsanwältin
seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht
2018 erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
geboren 1969, verheiratet, zwei Kinder
Studium der Rechtswissenschaft in Gießen
Referendariat in Rom
seit 2003 italienische Rechtsanwältin (Avvocato)
seit 2005 Zulassung als europäische Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
2006-2008 Bürgerberaterin bei der Vertretung der EU-Kommission in Mailand,
Redakteurin der Newsletter „12 Stelle“
seit 2007 eigene Kanzlei in Italien
geboren 1973, verheiratet, 3 Kinder
Studium der Rechtswissenschaften in Gießen
Referendariat beim Landgericht Hanau
seit 2001 Rechtsanwalt
seit 2007 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit 2010 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
seit 2011 Notar
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Montag, Dienstag,
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ist die Kanzlei geschlossen
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