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Bau- und Architektenrecht
Ihr Spezialist für Bau- und Architektenrecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sind Hans-Joachim Kühnel und Volker Kühnel spezialisiert auf sämtliche Fragestellungen, die die Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften betreffen.
Wir stehen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit technischer und rechtlicher Kompetenz zur Seite und bieten ihnen unter Beachtung der Risiken und Kosten effiziente Lösungsstrategien an.
Hierbei umfasst unser Tätigkeitsfeld insbesondere das Erstellen, Überprüfen und Überarbeiten von Bau- und Architekten-, ARGE- sowie Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträgen.
Bei der baubegleitenden Rechtsberatung helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, der Einleitung und Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren sowie der Überprüfung von Werklohn- und Honorarabrechnungen nach VOB/B, BGB, HOAI.
Die Unterstützung von Bauunternehmen, Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche sowie die Beratung von Auftrags- und Vergabeverhandlungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit.
Wir begleiten Sie vom Vertragsschluss über die rechtssichere Durchführung des Bauvorhabens bis zu den Vergütungsfragen. Die korrekte Stellung von Nachtragsangeboten, Abwehr von Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüchen und die Anmeldung von Mehrkosten sind entscheidend, um die eigenen Rechte durchzusetzen.
Zu unseren Kompetenzen gehört auch die Vertretung gegenüber Behörden
(Baugenehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klage vor den Verwaltungsgerichten etc.)
Holen Sie sich einen erfahrenen Partner an Ihre Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Telefon: 06051 48140