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Verkehrsrecht
Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht
Aufgrund unserer langjährigen Arbeit als Rechtsanwälte verfügen wir über die notwendigen Erfahrungen im oft streitigen Umgang mit Unfallgegner und Versicherungen.
Aber auch bei der Überprüfung des Ihnen gemachten Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung. Aus der Erfahrung heraus verfügen wir über ergebnisorientiertes Verhandlungsgeschick und fachliches Spezialwissen.
Wir vertreten Sie in allen Verkehrsrechtangelegenheiten und helfen Ihnen bundesweit, ein angedrohtes Bußgeld abzuwehren, Schadenersatz durchzusetzen und Unfallschäden zu regulieren.
Neben dem Verkehrszivilrecht umfasst das Verkehrsrecht auch das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Folgende Fallgestaltungen ergeben sich in der Praxis häufig:
- Verkehrsrecht: Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Fahrzeugschaden (tatsächliche Reparaturkosten, Wertminderung, Kosten für den Sachverständigen, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten …)
- Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Versicherung, wenn diese die Schadensregulierung ablehnt
- Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen überhöhter Geschwindigkeit, Anfechtung des Blitzer-Bußgeldbescheids, Rotlichtverstoß etc.)
- Abwicklung eines Kaskoschadens (Wildschaden, Sturmschaden, Fahrzeugdiebstahl etc.)
Auch im Verkehrsrecht ist es wichtig, gleich anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen. In der Regel werden die Rechtsanwaltskosten von den gegnerischen Versicherungen getragen.