Achtung – neue Unterhaltsbeträge ab Januar 2019:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab 2019 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Der monatliche Mindestunterhalt steigt je nach Altersstufe und Einkommensgruppe um bis zu 14 €.
Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder, Einkommensgruppen und Selbstbehalt bleibt gleich.
Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab für die Berechnung des monatlichen Kindesunterhalts. Viele Gerichte orientieren sich daran bei der Unterhaltsbemessung.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Beträgen haben, kontaktieren Sie mich.
Ihre
Elke Engels