© shutterstock by ShutterOK
Erbrecht
Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Als eines der schwierigsten Rechtsgebiete gilt das Erbrecht. Die Gestaltung des letzten Willens erfordert viel Erfahrung. Um eine zukunftssichere Lösung für den Erbfall zu finden, spielt nicht nur das Rechtsgebiet des Erbrechts eine wichtige Rolle, sondern auch andere Rechtsgebiete wie das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht, das Versicherungsrecht und vor allem auch das Steuerrecht.
Seit vielen Jahren ist Herr Hans-Joachim Kühnel als Fachanwalt für Erbrecht tätig. Holen Sie sich einen erfahrenen Partner an Ihre Seite.
Typische erbrechtliche Fragestellungen, die in der Praxis häufig auftreten, sind:
- Feststellung des Erbrechts
- Fragen der gesetzlichen Erbfolge, Errichtung eines Testamentes und des Berliner Testamentes für Eheleute
- Testamentsgestaltung
- Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Errichten einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Schenkung als Mittel der vorweggenommenen Erbfolge
- Ablieferung und Eröffnung von Testamenten, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und das Erbscheinverfahren
- Ansprüche des Alleinerben und Miterben, des Vorerben und Nacherben, des Vermächtnisnehmers und des Pflichtteilsberechtigten
- Das System der Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer, Möglichkeiten der Gestaltung für eine steueroptimale Erbfolgeplanung
Das Erbrecht bedeutet auch vorsorgen. Viele mögliche Rechtsstreitigkeiten können bereits im Vorfeld verhindert werden.
Herr Kühnel hat – überwiegend in einer örtlichen Publikumszeitung – einige Aufsätze veröffentlicht, die Ihnen vielleicht bei der einen oder anderen erbrechtlichen Überlegung behilflich sein können. Bedenken Sie jedoch, dass deren Lektüre eine fachanwaltliche Beratung kaum ersetzen kann. Jeder Fall liegt anders.
Erbrecht ist anders. Die anwaltliche Beratung ist unerlässlich. Ich habe es immer wieder erlebt, dass Richter gerade in Erbrechtsfällen vom „geraden Weg“ abgewichen sind. Das liegt wohl daran, dass der unentgeltliche Erwerb durch erben dazu verlockt, sachfremde Erwägungen anzustellen, insbesondere tatsächliche oder vermeintliche Billigkeitsgesichtspunkte in die erbrechtliche Beurteilung einzubeziehen, zum Teil auch gegen das Gesetz.
Sie müssen Ihren letzten Willen „auslegungssicher“ festlegen. Dazu brauchen Sie Beratung. Das gilt vor allem dann, wenn Sie Ihren Letzten Willen „ungewöhnlich“ gestalten wollen, also etwa „gesellschaftlich gesehen anstößig“.
Die nachfolgenden Texte sind auch heute inhaltlich in Ordnung, mögen sie zum Teil auch fünf Jahre alt sein. Lediglich ein Wort zum gemeinschaftlichen (privatschriftlichen) Testament:
Das Deutsche Recht unterstellt den Erbfall nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten den erbvertraglichen Regelungen, soweit es sich um sogenannte „wechselbezügliche“ Anordnungen handelt. Nach deutscher Rechtsauffassung hat sich hieran durch Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung nichts geändert.
Die Europäische Erbrechtsverordnung und fast alle ausländischen Rechte kennen diese Testamtensform jedoch nicht. Das letzte Wort zur Gültigkeit gemeinschaftlicher Testamente hat daher irgendwann der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Der sicherste Weg in diesen Fällen ist und bleibt daher der Erbvertrag, den die Europäische Erbrechtsverordnung ausdrücklich anerkennt, obwohl er auch in den meisten anderen ausländischen Staaten unbekannt ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema und überhaupt zum Erbrecht finden Sie in den nachfolgenden Texten.
Ihr
Hans-Joachim Kühnel
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht
Notar a.D
Gründau, den 17.05.2019