Bindungstoleranz

Bindungstoleranz beschreibt die Einsicht eines getrennt lebenden Elternteils, dass es für das Wohl des Kindes wichtig ist, dass der Kontakt zum jeweils anderen Elternteil bestehen bleibt. Dabei geht es nicht nur  um die Häufigkeit des persönlichen Kontakts, sondern auch um die Frage, ob der andere Elternteil vor dem Kind schlecht gemacht wird.

Die Bindungstoleranz ist oft Thema von familienpsychologischen Gutachten. Eine festgestellte Bindungsintoleranz kann bis zum Sorgerechtsentzug führen.

Das OLG Köln hat nunmehr in einer Entscheidung mitgeteilt:

„soweit der Kindesvater in Gegenwart des 2 jährigen Kindes Lieder singt ( Hallo, hallo, wie schön, wenn Mama nicht da ist…“) ist ein solches Verhalten der Frustration des Vaters geschuldet und nachvollziehbar.“

Welche Melodie der Vater wählte, wird  jedoch nicht mitgeteilt.

Ihre

Elke Engels

Fachanwältin für Familienrecht