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Allgemeines Zivilrecht
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Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht.
Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche, Ansprüche aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz durch.
Auch im Bereich des Leasingrechts stehen wir Ihnen sowohl beratend als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kompetent zur Seite.
Wir beraten Sie außerdem bei dem Entwurf von Verträgen, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen oder einzelnen Vertragsklauseln.